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Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgre­mien. Sie ist deshalb ein gutes Dis­kussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvor­sitzenden an alle Eltern weiter­gegeben werden.

Entscheidungen, die in der Schulkon­ferenz – dem obersten Mitwirkungs­gremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und be­raten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Eine wichtige Aufgabe der Schulpfleg­schaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand können bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt werden. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpfleg­schaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.

Wer als Vorsitzende oder Vorsitzender eines Elterngremiums nach außen auftritt, kann nicht für die Schule sprechen. Die Schule wird nach au­ßen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schullei­terin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.

Die Schulpflegschaft

  • Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Die Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.

Mit beratender Stimme:

  • Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Vorsitzenden der Jahrgangsstufenpflegschaften.