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Die Klassenpflegschaft – das Fundament der Mitbestimmung

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssit­zung eingeladen.

Die Klassenlehrerin oder der Klassen­lehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Leh­rerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klas­sensprecher hinzukommen.

Bei der ersten Sitzung der Klassen­pflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertre­ter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassen­konferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Besteht kein Klassenverband, bil­den die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 „angefangene“ Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft, das heißt für 61 Schülerinnen und Schüler werden 4 Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Für jede Vertreterin oder je­den Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
  • Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.