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Häufig gestellte Fragen zu Abläufen, Formularen etc. finden Sie hier nach Schlagworten geordnet.

AGs

Die grundsätzliche Idee

In der gebundenen Ganztagsschule ist der AG-Nachmittag – wie auch die Mittagspause – ein wichtiges pädagogisch-konzeptionell begründetes Element.

Im Sinne einer Lebens- und Kulturhilfe geht es beim AG-Nachmittag nicht nur um Erholung, Spaß und Entspannung, sondern ebenso um Konsum- und Medienerziehung, Kultur- und Sozialarbeit, Projektgestaltung und Animation, um Lebensstil und Kontaktberatung und nicht zuletzt um Bildung und Lebensplangestaltung - wiederum im Sinne eines ganzheitlichen Selbstfindungsprozesses.

Gerade diese konzeptionellen Ansätze verpflichten die Ganztagsschule aber zu einer großen Bereitschaft zur Öffnung und Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie ehrenamtlichen Helfern mit ganz individuellen Professionalitäten (Hier sind Eltern immer gern willkommen!), Vereinen, der Jugendhilfe u.a. Institutionen, die sich außerschulischen Bereichen des Lebens verpflichtet haben.

Wahl aus dem AG-Angebot

Der AG-Nachmittag ist am SGH wahlobligatorisch. Das bedeutet, dass

  1. Ihr Kind am Ende bzw. zu Beginn eines Schulhalbjahres aus einem sehr vielfältigen, möglichst viele unterschiedliche Bereiche aktiver Freizeitgestaltung einbeziehenden Angebot von derzeit ca. 25 Arbeitsgemeinschaften 4 AGs auswählt.
  2. Das Ganztagsteam ordnet Ihr Kind einer der gewählten AGs zu, sodass jede und jeder an einem interessanten Angebot teilnehmen kann.
  3. Bei zu vielen Bewerbern entscheidet das Los.
  4. Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Schülerinnen und Schüler, die an der AG ihrer Wahl bisher noch nicht teilgenommen haben, werden bei der Zuordnung bevorzugt behandelt: Nur wenn Plätze übrig sind, werden diese an diejenigen vergeben, die zum 2. Mal in die gleiche AG wollen.
  5. Die Teilnahme an der AG ist wie die Teilnahme am Unterricht im gebundenen Ganztag Pflicht.
  6. Anmeldung bei einem außerschulischen AG-Angebot: Wenn Ihr Kind bereits ein Freizeitangebot bei einem unserer Kooperationspartner besucht, können Sie als Eltern diese Teilnahme an einem außerschulischen AG-Angebot anmelden. Die Abgabefrist des vollständig ausgefüllten und abgestempelten Formulars endet in jedem Halbjahr zeitgleich mit der Abgabefrist der Wahlzettel des schulinternen AG-Angebots (siehe Schulplaner). Das Formular finden Sie hier, können es sich aber auch im Sekretariat abholen. Die Liste der Kooperationspartner für das AG-Angebot kann man hier sowie in der Ganztags-Vitrine in der Pausenhalle einsehen. Diese Anmeldung ist in Abstimmung mit der geltenden Schulpflicht parallel zum laufenden AG-Halbjahr genau ein Schulhalbjahr gültig.
  7. Sollte ein Interesse bestehen, dass die Institution - bei der Ihr Kind z.Z. ein Angebot wahrnimmt - mit uns einen Kooperationsvertrag abschließt, dann sollten Sie sich bitte an diese Institution wenden und in unserem Namen um Abschluss solch eines Kooperationsvertrages bitten. Ein Vertreter der Institution kann sich dann bei Bereitschaft zu einem solchen Kooperationsvertrag im Sekretariat einen Termin bei der Schulleitung bzw. beim Ganztagskoordinator geben lassen. Erst wenn es zu einem Kooperationsvertrag gekommen sein sollte, kann aufgrund der allgemein geltenden Schulpflicht eine Anmeldung bei einem außerschulischen AG-Angebot dieser Institution genehmigt werden.
  8. Diese Verfahren sind notwendig, weil andernfalls ein so differenziertes Angebot nicht zu organisieren ist.

Anmeldungen

Anmeldungen für die Jahrgangsstufen 5 und EF (Einführungsphase) finden in der Regel Ende Januar / Anfang Februar statt. Die genauen Daten werden in der Presse und hier auf unserer Website bekannt gegeben.

Betriebspraktikum für Schüler der EF

Das zweiwöchige Betriebspraktikum findet für unsere Schülerinnen und Schüler während der Einführungsphase statt, in der Regel zum Ende des ersten Schulhalbjahres.

Die Betriebspraktika der Jahrgangsstufe 10 (EF) im Schuljahr 2018/2019 finden in der Zeit zwischen dem 28. Januar 2019 bis 8. Februar 2019 statt. Im Schuljahr 2019/2020 finden die Praktika in der Zeit zwischen dem 20. bis 31. Januar 2020 statt.

Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn müssen Bestätigungen zu Praktikumsstellen vorgelegt werden. Die Information der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu Beginn des zweiten Halbjahrs der Jahrgangsstufe 9 (gemeinsame Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler  und Eltern) sowie im Rahmen einer Veranstaltung unmittelbar vor Beginn des Praktikums. Die erforderlichen Informationen und Formulare stehen hier zum Download zur Verfügung.

Differenzierungsangebot ab Klasse 9

Die Differenzierung, also die Zuwahl weiterer Fächer, ist ab Klasse 8 möglich. Angeboten werden Latein, Französisch, Griechisch, Informatik, Naturwissenschaften und die Junior Ingenieur Akademie.

Krankmeldungen

Bitte melden Sie Ihr Kind morgens telefonisch im Sekretariat krank. Die Entschuldigung der entstandenen Fehlzeiten erfolgt in den Jahrgängen 5 bis 10 durch die Klassenleitungen. Nutzen Sie dafür den Schulplaner. In der Oberstufe lassen die Schülerinnen und Schüler ihre Fehlzeiten durch die Fachlehrkräfte entschuldigen.

Dies gilt auch für die Oberstufe. Ausnahme: Fehlt ein Schüler bei einer Klausur, benötigt die Schule ein ärztliches Attest.

Lehrersprechstunden

Möchten Sie eine Lehrkraft sprechen, geben Sie bitte Ihren Terminwunsch telefonisch an. Das Sekretariat gibt diese Meldung an die entsprechende Lehrkraft weiter. Kann die von Ihnen gewünschte Sprechstunde nicht stattfinden (z.B. wegen zu vieler Anmeldungen, Krankheit etc.), meldet sich die Lehrkraft bei Ihnen.

Mensa

Information zur Mensa, ihrem Angebot und den Bezahlmöglichkeiten finden Sie hier.

Religionsabmeldungen

Wenn Sie Ihr Kind vom Religionsunterricht ab- und für den Unterricht in praktischer Philosophie anmelden wollen, können Sie das entsprechende Formular hier (Formular) herunterladen oder Ihr Kind kann sich das entsprechende Formular im Sekretariat abholen. Das Formular wird von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben. Danach lässt Ihr Kind den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin und den Religionslehrer bzw. die Religionslehrerin abzeichnen und gibt das Formular im Sekretariat ab.

Schadenersatz

Wenn Kleidung oder sonstiges Material für den Unterricht Ihres Kindes beschädigt wurde, muss es den Schadensfall sofort bei Herrn Göllner (Hausmeister) melden. Fahrräder sind nicht versichert. Trotzdem bitten wir um eine umgehende Rückmeldung an Herrn Göllner, wenn ein Fahrrad beschädigt wurde. Ein Formular für Schadenersatz ist im Sekretariat oder im fronter Elternraum erhältlich. Brillen werden von unserer Versicherung nicht übernommen.

Schließfächer

Anträge für die Anmietung eines Schließfaches können Sie direkt im Sekretariat abholen. Die Anträge senden Sie dann bitte direkt an die Firma Mietra, die Ihnen dann den Schlüssel zusendet.

Die Anmietung kann auch direkt unter Mietra - Ein Schließfach mieten.

Schülerticket

Das Antragsformular der RSVG mbH für das jeweilige Bundesland (NRW/Rheinland-Pfalz) erhalten Sie im Sekretariat. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen haben, helfen Ihnen unsere Sekretärinnen gerne.

Schulbescheinigungen

Schulbescheinigungen können Sie über Ihr Kind im Sekretariat bestellen.

Schulbescheinigungsvordrucke wie z. B. von der Kindergeldkasse können Sie ebenfalls abgeben. Achten Sie bitte darauf, dass die Vordrucke nicht ausgefüllt sind.

Alle Schulbescheinigungen können am darauf folgenden Tag abgeholt werden.

Der SGH-Song

Den SGH-Song zum Runterladen und Mitlesen ist hier zu finden.

Unfallanzeige

Bei Schulunfällen benötigen wir eine Unfallanzeige. Das Formular ist im Sekretariat erhältlich. Bitte geben Sie das vollständig ausgefüllte Formular im Sekretariat ab. Denken Sie dabei bitte an eine ausführliche Beschreibung des Unfallherganges. Wir leiten die ausgefüllte Unfallanzeige an die Unfallversicherung weiter.