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Zusätzliche Lernzeiten

Auf der Grundlage gültiger Erlasse und Gesetze hat die Schulkonferenz folgende Regelung bzgl. zusätzlicher Lernzeiten beschlossen:

Zusätzlich zu den Lernzeiten im Rahmen von Übungs- und Projektzeiten müssen weitere Anteile geleistet werden. Diese können nur bedingt von den genannten Bereichen abgedeckt werden, da sie sich nach dem ganz individuellen Bedarf der Schüler ergeben, z.B.:

  • das tägliche Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen
  • das tägliche zusätzliche Vor- und Nachbereiten des Unterrichts
  • die Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen