Zusätzliche Lernzeiten
Auf der Grundlage gültiger Erlasse und Gesetze hat die Schulkonferenz folgende Regelung bzgl. zusätzlicher Lernzeiten beschlossen:
Zusätzlich zu den Lernzeiten im Rahmen von Übungs- und Projektzeiten müssen weitere Anteile geleistet werden. Diese können nur bedingt von den genannten Bereichen abgedeckt werden, da sie sich nach dem ganz individuellen Bedarf der Schüler ergeben, z.B.:
- das tägliche Lernen von Vokabeln in den Fremdsprachen
- das tägliche zusätzliche Vor- und Nachbereiten des Unterrichts
- die Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen