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Bezahlmöglichkeiten

Ihr Kind kann sich an der Mensatheke das Menü zusammenstellen und dann an der Mensakasse einfach und kontaktlos bezahlen.

Zur Bezahlung des Essens benötigt Ihr Kind ein Guthaben beim Bezahlsystem 100pro-SchulverpflegungPlus. An der Mensakasse identifiziert sich Ihr Kind mit einer Chipkarte. Dies kann entweder durch den SGH-Schülerausweis (ab Jg. 5 im Schuljahr 2024/25) oder die Bankkarte eines Geldinstituts erfolgen. Die Karte dient also nur der Authentifizierung der Schülerin oder des Schülers. Der Betrag für das Essen wird vom individuellen Guthaben auf dem Abrechnungssystem 100pro-SchulverpflegungPlus abgebucht.

Das Guthaben wird per Sepa-Lastschrift im Bezahlsystem 100pro-SchulverpflegungPlus aufgeladen. Die Aufladung per giropay ist nur noch bis Ende 2024 möglich. Genaueres dazu finden Sie in dem Portal unter dem angebenen Link. Ausführliche Information zum Bezahlsystem finden Sie auch auf den Seiten unseres Caterers KochWerk (hier).

Sollte Ihr Kind einmal seine Bankkarte vergessen haben oder das Guthaben verbraucht sein, besteht die Möglichkeit, die ausstehenden Kosten am Folgetag zu begleichen.