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SGH fit – Vertragsbedingungen

1.       Die Betreuung (Lern- und Spielwerkstatt) „SGH fit“ ist eine schulische Veranstaltung und findet jeweils nach Schulschluss statt, also an den Kurztagen von 13.25 Uhr bis 16.45 Uhr und an den Langtagen von 15.40 Uhr bis 16.45 Uhr. An unterrichtsfreien Tagen, in den Ferien sowie an Tagen, an denen aus schulinternen Gründen (Konferenzen etc.) der Unterricht ganz oder teilweise ausfällt, findet keine Betreuung statt.

2.       In der sogenannten „geschützten Arbeitszeit“ von 14.10 bis 15.15 Uhr erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben. Während dieser Zeit können die Kinder weder abgeholt werden noch nach Hause gehen. In der „flexiblen Abholzeit“ von 15.15 bis 16.45 Uhr können die Kinder nach vorheriger mündlicher Absprache durch die Eltern (mind. einen Tag vorher) bzw. mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten auch vor 16.45 Uhr abgeholt werden bzw. nach Hause gehen.

3.       Für die teilnehmenden Kinder besteht Unfallschutz für Schüler gemäß §539 Abs.1 Nr. 14b RVO.

4.       Der Träger dieser Einrichtung engagiert im Einvernehmen mit der Schulleitung geeignetes Betreuungspersonal und garantiert eine ordnungsgemäße Besetzung.

5.       Während der vereinbarten Betreuungszeit übernimmt der Träger über das bei ihm angestellte Betreuungspersonal die Aufsicht für das o.g. Kind. Das Weisungsrecht der Schulleitung gemäß §20 Abs. 2 SchVG bleibt hiervon unberührt.

6.       Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge leistet und sich in die Betreuung einfügt sowie die Schulordnung und die Betreuungsregeln einhält. Sie informieren das Betreuungspersonal:

  • über außerplanmäßige Abwesenheit des Kindes
  • über die aktuelle private und dienstliche Telefonnummer für den Notfall
  • über körperliche Leiden (z.B. Herzkreislauflabilitäten, Allergien u.a.)

7.       Der Vertrag wird bindend über ein Schulhalbjahr abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird. Ausgenommen ist das Schuljahr, in dem das Kind die 7. Klasse beendet. Hier endet das Vertragsverhältnis automatisch zum Schuljahresende.

Kündigungsfristen:

  • bis spätestens 15.11. zum Ende des 1. Halbjahres (zum 31.01.)
  • bis spätestens 30.04. zum Ende des 2. Halbjahres (zum 31.07.)

Die Kündigung gegenüber dem Träger ist entweder im Sekretariat oder in der Betreuungsgruppe abzugeben.

8.       Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen (z.B. Wohnsitzveränderung, schwere Krankheit u.ä.) nach Absprache mit Schulleitung und Träger möglich. Eine außerordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger ist möglich,

  • wenn die Betreuung des Kindes aufgrund seines Verhaltens als unzumutbar angesehen wird.
  • wenn die Schulordnung und/oder die Betreuungsregeln nicht eingehalten werden. (Die Betreuungsregeln können in der Gruppe eingesehen werden.)

9.       Der monatliche Beitrag für die Betreuung beträgt im laufenden Schuljahr 80,00 EUR.

10.   Der Elternbeitrag ist abhängig von der Zahl der teilnehmenden Kinder und der Gewährung von Zuschüssen des Landes. Sollten sich hier Änderungen ergeben, ist der Verein Betreute Schulen berechtigt, den Elternbeitrag anzupassen und ggf. zu erhöhen. Die Betreuung kann grundsätzlich nur stattfinden, wenn mindestens zwölf Kinder daran teilnehmen.

11.   Die Pflicht zur Beitragszahlung besteht während der gesamten Vertragsdauer jährlich 12 Monate bzw. pro Schulhalbjahr 6 Monate (1. Halbjahr: August bis Januar / 2. Halbjahr: Februar bis Juli) unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Betreuung und unabhängig von Ferienzeiten. Der Gesamtbeitrag pro Schulhalbjahr beträgt 480,00 EUR und ist in sechs Raten in Höhe von je 80,00 EUR monatlich zu entrichten. Die Beitragszahlung wird mit Hilfe einer Einzugsermächtigung durchgeführt.

12.   Es besteht die Möglichkeit, dass das Kind ein warmes Mittagessen einnehmen kann. Dies ist keine Leistung des Trägers und wird gesondert zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Städt. Gymnasium Hennef abgerechnet.