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Wahl aus dem AG-Angebot

Der AG-Nachmittag ist am SGH wahlobligatorisch. Das bedeutet, dass

  1. Ihr Kind am Ende bzw. zu Beginn eines Schulhalbjahres aus einem sehr vielfältigen, möglichst viele unterschiedliche Bereiche aktiver Freizeitgestaltung einbeziehenden Angebot von derzeit ca. 25 Arbeitsgemeinschaften 4 AGs auswählt.
  2. Das Ganztagsteam ordnet Ihr Kind einer der gewählten AGs zu, sodass jede und jeder an einem interessanten Angebot teilnehmen kann.
  3. Bei zu vielen Bewerbern entscheidet das Los.
  4. Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Schülerinnen und Schüler, die an der AG ihrer Wahl bisher noch nicht teilgenommen haben, werden bei der Zuordnung bevorzugt behandelt: Nur wenn Plätze übrig sind, werden diese an diejenigen vergeben, die zum 2. Mal in die gleiche AG wollen.
  5. Die Teilnahme an der AG ist wie die Teilnahme am Unterricht im gebundenen Ganztag Pflicht.