Aktuelle Berichte
Mitteilungen & Ankündigungen

Anmeldung bei einem außerschulischen AG-Angebot

  1. Wenn Ihr Kind bereits ein Freizeitangebot bei einem unserer Kooperationspartner besucht, können Sie als Eltern diese Teilnahme an einem außerschulischen AG-Angebot anmelden. Die Abgabefrist des vollständig ausgefüllten und abgestempelten Formulars endet in jedem Halbjahr zeitgleich mit der Abgabefrist der Wahlzettel des schulinternen AG-Angebots (siehe Schulplaner). Das aktuelle Formular finden Sie hier, können es sich aber auch im Sekretariat abholen. Die Liste der Kooperationspartner für das AG-Angebot kann man hier sowie in der Ganztags-Vitrine in der Pausenhalle einsehen. Diese Anmeldung ist in Abstimmung mit der geltenden Schulpflicht parallel zum laufenden AG-Halbjahr genau ein Schulhalbjahr gültig.
  2. Dieses Procedere (insbesondere die Abstimmung auf das schulinterne AG-Wahlverfahren) ist notwendig, weil andernfalls ein so differenziertes Angebot nicht zu organisieren ist.
  3. Sollte ein Interesse bestehen, dass die Institution - bei der Ihr Kind z.Z. ein Angebot wahrnimmt - mit uns einen Kooperationsvertrag abschließt, dann sollten Sie sich bitte an diese Institution wenden und in unserem Namen um Abschluss solch eines Kooperationsvertrages bitten. Ein Vertreter der Institution kann sich dann bei Bereitschaft zu einem solchen Kooperationsvertrag im Sekretariat einen Termin bei der Schulleitung bzw. beim Ganztagskoordinator geben lassen. Erst wenn es zu einem Kooperationsvertrag gekommen sein sollte, kann aufgrund der allgemein geltenden Schulpflicht eine Anmeldung bei einem außerschulischen AG-Angebot dieser Institution genehmigt werden.