Abschlüsse in der Sekundarstufe I
- am Ende der Klasse 9: ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
Abschlüsse in der Sekundarstufe II
G8 (achtjähriger Bildungsgang):
- Nach Jahrgangsstufe 10 (EF): mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife); ggf. ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss [§ 40 Abs. 2 APO-GOSt Fassung B]
- Nach Jahrgangsstufe 11.2 (Q1.2), 12.1 (Q2.1) oder 12.2 (Q2.2 ohne Abiturprüfung): der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) ► bedarf der Ergänzung um ein einjähriges gelenktes Praktikum bzw. eine Berufsausbildung [§ 40a APO-GOSt, Fassung B]
- Nach Jahrgangsstufe 12.2 (Q2.2 mit Abiturprüfung): Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Erwerb des Latinums bzw. Graecums
G8 (achtjähriger Bildungsgang):
- Latinum: Lateinunterricht von Klasse 5 bis 10 (EF) oder von Klasse 8 bis 11 (Q1)
- Graecum: Griechischunterricht von Klasse 8 bis 11 (Q1)
(► jeweils bei mindestens ausreichenden Leistungen)