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Umgang mit LRS / Lese-Rechtschreibschwäche

Zur Förderung von Lernenden mit einer Lese-Rechtschreibschwäche erarbeitet die Fachschaft Deutsch zur Zeit ein Konzept, wie Betroffene am geeignetsten in der Schule gefördert werden können. Hierzu gehört die frühzeitige Diagnose im Jahrgang 5 sowie die gezielte Förderung in speziellen Trainingskursen im Rahmen des Ganztagsangebots.

Besonders wichtig ist uns dabei die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, um das Förderangebot abstimmen zu können und weitere Fragen – wie einen möglichen Nachteilsausgleich – zu besprechen.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des Bildungsportals NRW.